für Verträge mit Privatkunden der Volta Energietechnik GmbH
Stand: Juli 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Volta Energietechnik GmbH („VoltaSolar“) und Verbrauchern gemäß § 13 BGB („Kunde“) über die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen sowie ggf. ergänzende Leistungen. Verbraucher sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Volta ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Volta sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2. Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Vertragsabschluss. Volta kann dieses Angebot innerhalb von drei Wochen annehmen.
2.3. Ein Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Angebots durch Volta oder durch beidseitige Unterzeichnung.
3. Liefer- und Leistungsumfang
3.1. Volta liefert und montiert gemäß Vertrag PV-Anlagen bestehend aus Solarmodulen, Unterkonstruktion, Wechselrichtern, Speichern, Verkabelung und Zubehör.
3.2. Auf Wunsch werden auch weitere Geräte geliefert, z. B. Wärmepumpen, Wallboxen oder Notstromsysteme.
3.3. Die Montage umfasst insbesondere die DC-Montage (PV-Module und Verkabelung bis Speicher/Wechselrichter). Die (Teil-)Abnahme erfolgt nach Abschluss dieser Arbeiten.
3.4. Die AC-Montage (Netzanschluss) ist eine separate Leistung, die auf Wunsch beauftragt werden kann und separat abzunehmen sowie zu vergüten ist.
4. Energiemanagementsystem
Volta bietet optional ein separates digitales Energiemanagementsystem an. Dafür gelten gesonderte Vertragsbedingungen.
5. Weitere Leistungen
5.1. Volta übernimmt auf Wunsch die Anmeldung bei Netzbetreibern und Bundesnetzagentur.
5.2. Optional kann eine thermographische Überprüfung mittels Drohne erfolgen.
5.3. Die Statikprüfung des Dachs, Anpassungen der Hauselektrik oder Steuerberatung sind nicht Bestandteil der Leistungen, außer ausdrücklich vereinbart.
6. Leistungsänderungen
Volta behält sich Änderungen aus rechtlichen, technischen oder sonstigen triftigen Gründen vor, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass das Gebäude für die Installation geeignet ist und erbringt die notwendigen Mitwirkungen (Zugänglichkeit, bauliche Voraussetzungen, ggf. Umbauten auf eigene Kosten).
8. Lieferfristen
8.1. Termine sind unverbindlich, es sei denn ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
8.2. Lieferfristen beginnen erst mit Vorliegen aller Montagevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden.
9. Lieferung, Gefahrübergang
9.1. Die Gefahr geht mit Abnahme der Leistung auf den Kunden über.
9.2. Teillieferungen und -leistungen sind zulässig.
10. Rücktritts- und Selbstbelieferungsvorbehalt
Volta kann vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund nicht zu vertretender Umstände eine Leistung nicht möglich ist (z. B. fehlende Lieferung durch Vorlieferanten).
11. Höhere Gewalt
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt führen zu einer angemessenen Fristverlängerung.
12. Abnahme
Volta kann Teilabnahmen verlangen. Abnahmen sind Voraussetzung für Vergütung.
13. Vergütung & Zahlungsbedingungen
13.1. Preise verstehen sich brutto inkl. MwSt.
13.2. Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungsstellung.
13.3. Teilabrechnungen bei Teilabnahmen sind zulässig.
14. Aufrechnung & Zurückbehaltungsrechte
Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen können vom Kunden aufgerechnet werden.
15. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Anlagen und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Volta.
16. Rechte an Unterlagen
Alle Rechte an technischen Unterlagen, Zeichnungen etc. verbleiben bei Volta.
17. Gewährleistung und Haftung
17.1. Volta haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Mängeln.
17.2. Darüber hinaus gelten Haftungsbeschränkungen: Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf den typischen Schaden begrenzt.
18. Garantien
Produkt- und Herstellergarantien gelten nur, wenn ausdrücklich vereinbart. Volta gibt keine eigenständigen Garantien, sofern nicht anders bezeichnet.
19. Widerrufsrecht (bei Fernabsatz)
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften. Die gesetzlichen Regelungen und ein Musterformular werden dem Kunden in Textform zur Verfügung gestellt.
20. Salvatorische Klausel & Recht
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.